Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,4 t, die im internationalen Güterkraft- oder Personenverkehr eingesetzt werden, soll der Einbau eines digitalen Fahrtenschreibers vorgeschrieben werden. Darüber hinaus muss dann auch der Fahrer solcher Fahrzeuge eine Fahrerkarte besitzen auf der alle Aktivitäten aufgezeichnet werden. Das Europäische Parlament hat sich bereits für die Erweiterung der Vorschriften ausgesprochen, der Gesetzesentwurf liegt dem Rat der Europäischen Union vor.

Damit würde auf Unternehmen, die zum Transport von Waren und Personen bisher sogenannte Kleinfahrzeuge eingesetzt haben, die Notwendigkeit zukommen, sich mit Fahrtenschreibern, deren Unterweisungen, Weiterbildungen für ihre Kraftfahrer und dem Archivieren und Auswerten von Tachographendaten auseinanderzusetzen.