Sehr
geehrte Damen und Herren,
auch heute möchten wir Sie wieder mit verschiedenen Neuigkeiten versorgen.
AKTUELLES
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Aktueller Stand der BAG-Antragsbearbeitung
Wie uns gestern telefonisch beim BAG mitgeteilt wurde, sind
alle Anträge, die am 1. Oktober 2012 in Köln beim Bundesamt für
Güterverkehr eingegangen sind, positiv beschieden worden. Wir
rechnen in den nächsten Tagen mit den ersten Zuwendungsbescheiden.
Falls Sie Fragen zur Abwicklung der Maßnahmen und Einreichung der
Verwendungsnachweise haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite!
Anträge können noch bis Ende Febraur diesen Jahres gestellt werden! Die Chancen, hier
noch Fördergelder bekommen zu können, sind aufgrund der neuen
Fördergeldrichtlinien recht gut. Es lohnt sich, einen Antrag zu stellen!
EU-Reifenlabel
seit November 2012
Seit
dem 01.11.2012 gilt auch für Reifen eine EU-weite Kennzeichnungspflicht,
die Auskunft darüber gibt, welche Qualitätseigenschaften die Reifen haben.
Festgelegt wurde dies in der Verordnung Nr. 1222/2009 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 25.11.2009.
Die Verordnung ist verbindlich anzuwenden bei Reifen für PKW (Klasse C1),
bestimmte Leicht-LKW (Klasse C2) und bestimmte LKW (Klasse C3). Die Reifen,
die nach dem 30.06.2012 gefertigt wurden, müssen mit einem Label
gekennzeichnet sein.
Ausnahmen machen runderneuerte Reifen, Notreifen und spezielle Reifen für
z.B. Rennreifen oder Reifen mit Traktionshilfen wie Spikes.
Die Prüfkriterien
Neben Rollwiderstand und Nasshaftung wird auch ein Wert für das
Abrollgeräusch angegeben.
Wie bereits bei Kühlschränken und anderen elektrischen Großgeräten, finden
wir nun auch bei den Reifen ein aufgeklebtes Label, dem wir die Effizienz
der Eigenschaften ablesen können.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet z.B. auf
www.reifenlabel.de oder beim ADAC
ADR 2013
Die
Übergangsfrist für die neuen ADR-Scheckkartenformate endete zum 01. Januar
2013.
Aktuell möchten wir darauf hinweisen, dass die Übergangfrist für die
ADR-Karten in Scheckkartenformat ab sofort beendet ist.
Aus der ADR-Bescheinigung wird die ADR-Schulungsbescheinigung. Die
Fortbildungsschulung wird zur Auffrischungsschulung. Wesentliche
inhaltliche Änderungen gibt es hingegen nicht.
Die Karte gibt u.a. Auskunft über die Gefahrgutklassen und wird mit einem
biometrischen Lichtbild des Inhabers bedruckt. Gegen Fälschung ist die
Karte durch ein IHK-Logo und einem Hologramm gesichert.
Die Schulungsbescheinigungen werden seit dem 2. Januar 2013 im
Scheckkartenformat durch die Industrie-und Handelskammern ausgegeben. Die
bisherigen, orangefarbenen Bescheinigungen behalten bis zum Ablauf ihre
Gültigkeit.
Hätten Sie's gewusst?
Laut
§ 18 STVO (11) dürfen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t, einschl.
ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen den äußersten linken Fahrstreifen bei
Schnee-oder Eisglätte sowie bei eingeschränkter Sicht durch Regen oder
Schneefall ab 50m oder weniger nicht benutzen.
EU plant Änderungen bei Tachographenpflicht im Straßenverkehr
Im Dezember 2012 sollen laut IHK Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und
Parlament begonnen haben, in denen es um Änderungen in der Verordnung (EG)
Nr. 561/2006 geht.
Unter anderem werden diese Änderungsvorschläge diskutiert:
- Neufahrzeuge müssen spätestens 2 Jahre nach Inkrafttreten der VO mit
einem Fahrtenschreiber ausgerüstet sein, der an ein globales
Satellitennavigationssystem (GNSS) angebunden und fähig ist, Daten an die
Kontrollbehörden zu übertragen, während sich das Fahrzeug in Bewegung
befindet.
- Fahrerkarte und Führerschein sollen integriert werden
- Der Anwendungsbereich der Sozialvorschriften soll auf Fahrzeuge über 2,8t
zGM erweitert werden.
Die einzelnen Verhandlungspartner stehen in den Punkten kritisch gegenüber.
Am Ende der Verhandlungen ist daher mit einem formal anzunehmenden
Kompromiss zu rechnen.
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Lenk- und Ruhezeiten/ digitaler
Tachograph
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Handwerker-Beratungsaktion 2013
„Unser Fahrer wurde durch die Kontrollbehörde überprüft und konnte
keinen Nachweis über die Fahrzeiten vorlegen. Nun sollen wir Daten der
letzten 3 Monate liefern. Den digitalen Tachographen haben wir nie bedient,
wir sind ja ein Handwerksbetrieb und fallen unter die
Ausnahmeregelung! Was nun? "
Diese und ähnliche Fragen tragen Handwerksbetriebe immer öfter an uns heran
und müssen dann leider feststellen, dass die gesetzlichen Vorschriften zum
digitalen Kontrollgerät die Fahrpersonalverordnung im Unternehmen
wenig oder keine Beachtung gefunden haben. Auch wenn die Firma unter die
Handwerkerregelung fällt, muss das Kontrollgerät bedient werden können und
die Fahrer müssen wissen, wann eine Fahrt nachweispflichtig ist und wann
nicht.
Unsere Erfahrung zeigt uns, dass es gerade in Handwerksbetrieben große
Unsicherheiten auf dem Gebiet gibt und dadurch Verstöße entstehen, die mit
empfindlichen Bußgeldern durch die Behörde geahndet werden.
Aktuell führen wir eine Beratungsaktion für Handwerksbetriebe durch,
bei der Sie die Möglichkeit haben, in einem Telefonat gemeinsam mit unseren
Experten einen Blick auf die aktuelle Situation in Ihrem Unternehmen zu
werfen. Schnell wird klar, ob Handlungsbedarf besteht oder ob man ggf. ganz
aus der Verordnung herauskommt.
In diesem Zusammenhang bieten wir auch unsere beliebten Webinare (Online-Schulungen) an, mit denen wir Sie
bequem und komfortabel zum Thema:
Das digitale Kontrollgerät im Handwerksbetrieb - was ist zu beachten?
kompetent, schnell und preiswert mit wichtigen Informationen versorgen.
Die Teilnahme kostet nur 49 Euro, die Schulung dauert ca. 60 Minuten.
Voraussetzung ist, dass Sie über einen internetfähigen Computer sowie ein
Telefon verfügen.
Ihr Vorteil: keine Reisekosten und Anfahrtzeiten!
Weitere Informationen sowie Anmeldemöglichkeiten finden Sie hier.
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Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
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Die Frist für die Eintragung der Kennziffer 95
rückt näher!
Nur noch 20 Monate bleiben bis zum ersten Fristablauf für
die Absolvierung der 35 Weiterbildungsstunden für Kraftfahrer gemäß
Qualifikationsgesetz. Bis dahin müssen alle Fahrer, die ein Fahrzeug ab
3,5t zGM gewerblich steuern, ihre Fahrerlaubnis
mit dem Nachweis der Qualifikationsschulungen verlängern lassen.
In Deutschland gibt es bisher - anders als in anderen EU-Ländern wie z.B.
Niederlande oder Spanien- keine zentrale Erfassungsstelle
, um die Weiterbildungsstände prüfen zu können. Daher ist nicht
abzusehen, wie hoch der Schulungsbedarf zur Zeit
noch ist.
Zu dieser Thematik gab es eine kleine Anfrage der Grünen an die
Bundesregierung, die am 14. Januar beantwortet wurde. Diese Antwort finden
Sie hier.
Um unnötige Mehrkosten zu vermeiden, weil Führerscheinfristen vor dem
09.9.2014 ablaufen, macht es Sinn, einmal die Fristen zu prüfen und die
Absolvierung der 5 Weiterbildungsmodule ggf. schon vor dem gesetzlichen
Stichtag zu absolvieren.
Wir bieten unseren Schulungskunden kostenlose Unterstützung
bei der Fristüberwachung an und sorgen u.a. durch unsere offenen
Seminarangebote dafür, dass auch einzelne Fahrerkollegen und neu
angestellte Mitarbeiter kostengünstig auf einen Weiterbildungsstand
gebracht werden können.
Gerne schauen wir einmal gemeinsam auf Ihre aktuelle Situation. Ein Anruf genügt!
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Benachrichtigung wann Karten und Fahrtenschreiber erneut ausgelesen werden
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