Aufgrund unserer langjährigen Beratungserfahrung im Umgang mit Daten des digitalen Tachographen haben wir unsere Dienstleistungspalette erweitert.
Es hat sich inzwischen als wertvoll herausgestellt, bereits in der Phase einer behördlich erlassenen Anhörung zu bei einer Kontrolle festgestellten Verstößen sachgerecht Stellung zu nehmen, um die drohende Bußgeldhöhe deutlich zu reduzieren. Wir bieten Ihnen eine Unterstützung bei der Verfassung dieser Stellungnahme an, indem wir alle behördlich festgestellten Verstöße überprüfen und mit einem Kommentierungsvorschlag versehen.
Mit dieser Vorgehensweise haben wir in der Vergangenheit die Bußgeldhöhen deutlich reduzieren können — erfahrungsgemäß zwischen 30 und 50 %!
Wenn Sie also einen Bußgeldbescheid bekommen haben und dieser im dreistelligen Bereich (oder höher) liegt rufen sie uns einfach an, wir klären mit Ihnen gemeinsam die weitere Vorgehensweise. |